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   LG Detmold, 16.01.2009 - 12 O 248/07   

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https://dejure.org/2009,20473
LG Detmold, 16.01.2009 - 12 O 248/07 (https://dejure.org/2009,20473)
LG Detmold, Entscheidung vom 16.01.2009 - 12 O 248/07 (https://dejure.org/2009,20473)
LG Detmold, Entscheidung vom 16. Januar 2009 - 12 O 248/07 (https://dejure.org/2009,20473)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahme eines "Normaltarifs" für einen Mietwagen ohne Darlegung unfallbedingter Mehrkosten; Bedenken gegen die Anwendung der "Schwacke Mietpreisliste" für das entsprechende Postleitzahlengebiet

  • captain-huk.de

    Beteiligte Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten verurteilt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Abschleppkosten - Von Unfallstelle zum Abschlepper, von dort zur Werkstatt

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Geschädigter entscheidet nachträglich anders - Reparaturauftrag erteilt, Auto abgeschafft

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verkauf des Unfallwagens während der Reparatur ist rechtens - Gesetz sieht keine zwingende Weiternutzung des Wagens vor

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.02.2007 - VI ZR 105/06

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten zu einem Unfallersatztarif

    Auszug aus LG Detmold, 16.01.2009 - 12 O 248/07
    Die von der Fa. Schwacke erstellte Mietpreisliste 2003 ist vom BGH ausdrücklich als geeignete Schätzgrundlage für die Ermittlung des Normaltarifes anerkannt worden (vgl. BGH NJW 2007, 1449 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 09.10.2007 - VI ZR 27/07

    Erforderlichkeit der Mietwagenkosten zum Unfallersatztarif

    Auszug aus LG Detmold, 16.01.2009 - 12 O 248/07
    Damit stellt dieses auch nach der Rechtsprechung des BGH eine geeignete Grundlage für die Schätzung des Normaltarifs dar (vgl. BGH NJW 2007, 3782 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 05.12.2006 - VI ZR 77/06

    Umfang des Schadensersatzes bei Reparatur eines unfallbeschädigten Fahrzeugs

    Auszug aus LG Detmold, 16.01.2009 - 12 O 248/07
    Das Vorliegen eines Integritätsinteresses kann insoweit nur dann eine Rolle spielen, wenn es um die Frage geht, ob der Geschädigte unter dem Aspekt des Wirtschaftlichkeitsgebots sein Fahrzeug überhaupt reparieren darf, wenn nämlich die Reparaturkosten diesen Wert übersteigen (sog. 30 % Grenze, vgl. BGH, Urteil 05.12.2006, VI ZR 77/06).
  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07

    Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung

    Auszug aus LG Detmold, 16.01.2009 - 12 O 248/07
    Bei der Prüfung der Wirtschaftlichkeit von Mietwagenkosten ist grundsätzlich das Preisniveau an dem Ort maßgebend, an dem das Fahrzeug angemietet und übernommen wird, weil dort der Bedarf für das Mietfahrzeug entsteht (BGH, Urteil 11.03.2008, VI ZR 164/07).
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